TOP 41 Schriftlicher Bericht über die Schwimmfähigkeit der Schüler*innen in der 4. Klassenstufe
Liebe Landtagspräsidentin,
liebe Kolleg*innen,
ich habe mich wirklich sehr gefreut, als ich gesehen habe, dass die Schwimmfähigkeit der Kinder in Schleswig-Holstein wieder auf der Tagesordnung steht. Ich habe schon häufiger betont: Schwimmen ist wichtig!
Laut DLRG sind 28 Menschen im vergangenen Jahr in schleswig-holsteinischen Gewässern ertrunken. Das sind zu viele. Gerade im von Meeren umgebenen Schleswig-Holstein ist die Fähigkeit, sicher Schwimmen zu können, wichtig! Dass hier so früh wie möglich, am besten mit Wassergewöhnung in der Kita, angesetzt werden muss, ist bekannt. Auch in unserem Koalitionsvertrag ist nachzulesen, dass jedes Kind bis zum Ende der Grundschulzeit sicher schwimmen können sollte.
Bei der Schwimmfähigkeit gibt es eine gute Nachricht: Laut dem Bericht der Landesregierung haben bereits 48 Prozent der Viertklässler*innen das Schwimmabzeichen Bronze und erfüllen damit schon die Fachanforderungen für die 6. Klasse. Das ist erst einmal erfreulich.
Darauf dürfen wir uns aber nicht ausruhen und es darf auch nicht außer Acht gelassen werden, welch erhebliche Versorgungsprobleme es beim Schwimmunterricht gibt. Denn wenn Grundschulen einen zu langen oder zu teuren Anfahrtsweg haben, zu wenig geschultes Lehrpersonal zur Verfügung steht oder wenn es schlicht und einfach kein Schwimmbad mit verfügbaren Kapazitäten in der Nähe gibt, wird es schwer mit dem Schwimmunterricht. Und das sind de facto die Probleme!
Dazu kommen die Nachwirkungen der Pandemie, durch die sich Defizite für mindestens drei Jahrgänge angestaut haben. Zu jedem einzelnen dieser Punkte gäbe es viel zu sagen. Vieles davon wurde auch schon hier im Plenum gesagt. Zwei Punkte möchte ich hier allerdings besonders hervorheben. Die letzten belastbaren Zahlen über die verfügbaren Schwimmbecken stammen aus dem Oktober 2016. Da liegen nicht nur über sieben Jahre zwischen, sondern auch eine Pandemie und gestiegene Energiepreise. Dies machte es vielen Schwimmstätten nicht leicht und führte unter anderem auch zu Schließungen. Eine neue Datenerhebung wurde zwar angefragt, doch dafür fehlen Personalkapazitäten im Statistischen Amt.
Es ist ein Problem, dass nicht landesweit Schwimmbecken zur Verfügung stehen, weshalb das Land die Kommunen bereits beim Bau und Erhalt von Schwimmstätten finanziell unterstützt. Darüber hinaus erhalten die Schwimmstätten-Betreiber einen Betriebskostenzuschuss, wenn dort Schwimmunterricht angeboten wird. Der zweite Punkt betrifft die verfügbaren geschulten Lehrkräfte. 96 Grundschulen haben im zweiten Quartal 2023 Schwierigkeiten bei der Sicherstellung des Schwimmunterrichts gemeldet. Mit den meisten Grundschulen waren hier die Kreise Segeberg und Rendsburg-Eckernförde vertreten. Aber auch in der Landeshauptstadt Kiel meldeten sich neun Grundschulen.
Die Verfügbarkeit von Schwimmstätten war hier das eine, die Verfügbarkeit der geschulten Lehrkräfte das andere Problem. Auch hier braucht es mehr Vernetzung zwischen verschiedenen Institutionen, aber vor Allem auch eine adäquate Berücksichtigung vom Schwimmunterricht in der Lehrkräfteausbildung. Weiterbildungen über das IQSH sind ein Anfang, werden jedoch wenig in Anspruch genommen. Daher ist eine grundsätzliche Integrierung der Schwimmbefähigung in die Sportlehrer*innenausbildung von großer Bedeutung.
Wie anfangs erwähnt: Schwimmen lernen ist wichtig. Und Schwimmen lernen braucht Zeit, Kontinuität und Übung. Etwas, was sich leider nicht in einem Sommercamp oder auf der Klassenfahrt erreichen lässt. Zumindest darf dies nicht die Strategie sein. Stattdessen sollte die Strategie auf einem Dialog zwischen allen beteiligten Institutionen beruhen, eine vernünftige Lehrkräfteausbildung beinhalten und auf gezielte Unterstützung in benachteiligten Regionen setzen. Angefangen mit einer Bestandsaufahme der verfügbaren Schwimmbecken.
Vielen Dank!
Kiel, den 22.03.2024