Vortrag und Diskussion mit dem Landtagsabgeordneten Malte Krüger im Ortsverband Wedel
Am Dienstag, den 17. Februar 2026 um 19 Uhr
In der Bibliothek der Gebrüder-Humboldt-Schule, Rosengarten 18
Im Rahmen ihrer Möglichkeiten bietet die Stadt Wedel schon seit Jahren eine Betreuung am Nachmittag für Grundschulkinder an. Ab August 2026 und damit ab dem Schuljahr 2026/27 gibt es für Kinder der ersten Klasse an Grundschulen aber einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den Folgejahren wird dieser Rechtsanspruch schrittweise auf die Jahrgangsstufen 2 bis 4 erweitert, so dass ab dem Schuljahr 2029/30 allen Kindern der ersten bis vierten Jahrgangsstufen der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung zusteht. Es müssen also stetig mehr Plätze bereitgestellt werden, damit es für alle Berechtigten reicht. Woher kommt das Geld dafür: von der Stadt oder von den Eltern? Wo finden sich die nötigen Räume? Und nicht zu vergessen: Wie steht es mit der Inklusion und der Qualität?
Darüber diskutieren auf Einladung des Ortsverbands Wedel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
- Malte Krüger, Sprecher für Bildungspolitik der Grünen Landtagsfraktion
- Verena Heyer, Sprecherin für Bildungspolitik der Grünen Fraktion Wedel
- Oliver Heyer, Fachdienstleitung Kinder, Jugend und Familie der Stadt Wedel
„Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 ist ein Meilenstein für mehr Bildungsgerechtigkeit, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und einer modernen Schule, die Lernen und Leben verbindet“, so Malte Krüger, Sprecher für Bildungspolitik der Grünen im Landtag Schleswig-Holstein.
Ganztagsbetreuung in der Grundschule – Zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Der Rechtsanspruch birgt auch Herausforderungen für alle Beteiligten. Die Kommunen bzw. Schulen benötigen unter anderem mehr qualifiziertes Personal sowie mehr Raum für eine gute verlässliche Förderung und Betreuung, was die klammen Kassen der Kommunen weiter belastet.
In Wedel sind geeignete Räumlichkeiten für den ganz normalen Schulbetrieb bereits jetzt schon echte Mangelware. Das zeigt sich nicht zuletzt auch am Notbehelf, den vielen Schulcontainern an Wedels Grundschulen. Sehr schwierig ist es auch, bei der stetig wachsenden Nachfrage bzw. steigendem Angebot an Betreuungszeiten in Zeiten des Fachkräftemangels qualifiziertes Personal zu finden.
Was beinhaltet der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eigentlich? Folgende Eckdaten sind dazu bundesgesetzlich im 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt:
- Das Betreuungsangebot muss an fünf Tagen in der Woche mit jeweils acht Stunden vorgehalten werden.
- Es gilt auch in den Ferien, wobei die Länder eine Schließzeit bis maximal vier Wochen regeln können.
- Das Angebot ist freiwillig. Die Eltern entscheiden also, ob sie für ihr Kind die Ganztagsförderung in Anspruch nehmen wollen.
Wir freuen uns auf den Input unseres Landtagsabgeordneten Malte Krüger sowie auf eine anschließende rege Diskussion mit Eltern, Mitarbeiter*innen in Schulen und im Ganztag sowie allen weiteren Interessierten am Thema Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung!