TOP 19 – Verbindlichen Schwimmunterricht in der Schule sicherstellen
Dazu sagt der bildungspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Malte Krüger:
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen,
„Verbindlichen Schwimmunterricht in Schulen sicherstellen“ – dazu haben wir im September schon einmal debattiert. Das Thema liegt uns allen am Herzen. Im Koalitionsvertrag haben wir festgehalten: Jedes Kind muss schwimmen lernen. Und zwar bis zum Ende der Grundschulzeit.
Bereits 2021 hat die Jamaika-Koalition die Schwimmlernoffensive gestartet. An diesen Kursen haben fast 10.000 Kinder teilgenommen. Und wir arbeiten daran, noch weitere Schwimmkurse zur Verfügung zu stellen. Gerade bei uns, im Land zwischen den Meeren, ist Schwimmen eine wichtige Fähigkeit, um Badeunfälle so gut es geht zu vermeiden. Da sind wir uns alle einig. Daher ist es wichtig, die Schwimmlernoffensive fortzusetzen und weiterzuentwickeln.
Auch wir sind davon überzeugt, dass sich im Rahmen des Runden Tisches mit der Beteiligung von DLRG, der Wasserwacht, den Sportverbänden und den Betreiber*innen von Schwimmstätten und weiteren Organisationen und Verbänden bestmöglich Maßnahmen entwickeln lassen, mit denen wir unsere Schwimmlernoffensive weiter ausgestalten können. Und dieser Vorschlag wird bereits umgesetzt. Das Innenministerium lädt gemeinsam mit dem Bildungsministerium zu landesweiten Runden Tischen ein. Und auch die Kreise werden eigenständig Austauschformate mit externen Partner*innen organisieren. Es ist absolut notwendig und sinnvoll, dass wir alle beteiligten Akteur*innen mit den Schulen vernetzen, um die Schwimmangebote im Land weiterzuentwickeln. Der Runde Tisch Schwimmen wird in jedem Fall fortgesetzt.
Ein Wasserflächenkataster halten wir auch für sinnvoll. Das Innenministerium hat im Rahmen des Zukunftsplans „Sportland Schleswig-Holstein“ die Planung dazu schon aufgenommen und ist im Austausch mit den beteiligten Organisationen. Dem Innenministerium liegen bereits Daten zu sämtlichen Schwimmstätten und Lernschwimmstätten vor. Diese Daten basieren auf Erfassungen des Statistischen Bundesamtes und berücksichtigen Freibäder, Hallenbäder und Naturbäder, in denen Schwimmunterricht angeboten wird. In Zukunft werden auch alle Schwimmflächen erfasst, die bisher keine Kurse anbieten. So haben wir die Möglichkeit, das Angebot an Schwimmunterricht gezielt auszubauen.
Sie fordern ein Konzept zur Wassergewöhnung in der Kita. Ich finde Wassergewöhnung grundsätzlich wichtig und notwendig. Im Zukunftsplan „Sportland Schleswig-Holstein” wird das Thema Wassergewöhnung in der frühkindlichen Bildung explizit berücksichtigt. Im Plan ist ausdrücklich festgeschrieben, wie wichtig eine frühe Wassergewöhnung ist, und dass die Landesregierung diese bei Bedarf unterstützt.
Und ja, auch ich sehe das Problem: Schwimmbäder sind nicht immer in erreichbarer Nähe. Und gerade Kommunen in der Nähe zur Kreisgrenze haben unter bestimmten Umständen ein Problem, weil das nächste Schwimmbad im anderen Kreis keine Kapazitäten abgeben will. Wenn wir ehrlich wären, hieße es neue Schwimmbäder zu bauen. Ob Kinder in der Grundschule Schwimmen lernen, soll nicht davon abhängig sein, ob sie in den Städten oder auf dem Land leben. Aber wie sollen diese Kosten getragen werden? Immer noch sind wir mitten in einer Energiekrise. Wir sind froh, dass viele Sportvereine trotz steigender Energiekosten ihr Angebot aufrechterhalten können. Da hilft auch der Härtefallfonds in Höhe von 20 Millionen Euro. Trotzdem müssen Schwimmbäder in Schleswig-Holstein durch Absenkung der Wassertemperatur oder kürzere Öffnungszeiten seit Monaten Energie sparen.
Ich bin dem Innenministerium sehr dankbar für die heutige Ankündigung, mit 7,5 Millionen Euro die Sanierung von Sportstätten zu unterstützen – im Ganzen 56 Projekte, von denen natürlich nicht alle Schwimmstätten sind, aber eben doch einige.
Wir müssen uns jetzt auf umsetzbare Maßnahmen konzentrieren. Wir müssen uns jetzt auf Maßnahmen konzentrieren, die Priorität haben. Wir werden unsere Schwimmlernoffensive fortsetzen. Und dabei hat es für uns Priorität, Möglichkeiten für eine fundierte Ausbildung zu schaffen, um mehr Lehrkräfte als bisher für die Schwimmausbildung zu qualifizieren. Denn qualifizierte Lehrkräfte sind die wichtigste Voraussetzung, um Kindern einen qualitativ hochwertigen Schwimmunterricht zu ermöglichen. Ich bekomme von einigen Vertretungslehrkräften zu hören, dass sie keine Schwimmlehrbefähigung machen dürfen, weil es nicht ausreichend Kapazitäten in den Kursen gibt. Das darf nicht sein. Wir müssen all unseren Lehrkräften, egal ob Vertretungslehrkraft, oder verbeamtete Lehrkraft mit zehn Jahren Berufserfahrung die Möglichkeit zur Fortbildung geben.
Ich halte fest: Schwimmen lernen ist und bleibt uns also ein wichtiges Anliegen.
Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel den 12. Mai 2024