TOP 22 – Schulbau in Partnerschaft mit den Kommunen gestalten
Dazu sagt der bildungspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Malte Krüger:
Sehr geehrtes Präsidium,
liebe Kolleg*innen,
Die Schulgebäude in Schleswig-Holstein haben einen großen Investitionsstau. Der Schulbau liegt zwar im Aufgabenbereich der Schulträger, als Land wollen wir aber natürlich gerne unterstützen. Auch der Bund muss bei der Finanzierung mehr Verantwortung übernehmen.
Als Land haben wir schon in der Vergangenheit bei diesem Thema Maßnahmen ergriffen. Die Landesregierung hat seit 2017 das Referat für Schulbau durch eine zusätzliche Stelle gestärkt und Schulträger durch spezifische Schulbauprogramme umfangreich unterstützt. Hierzu zählen die Programme zur Sanierung sanitärer Räume, Schulbauprogramm Impuls 2020 I und II, die Förderung von erneuerbaren Energien und das durch den Bund finanzierte Programm für Investitionen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur mit einem Gesamtvolumen an bereitgestellten Mitteln von rund 300 Millionen Euro.
Als Bildungspolitiker bin ich davon überzeugt, dass sanierte Schulgebäude maßgeblich zur Verbesserung der Unterrichtsqualität beitragen. Großzügige Klassenzimmer mit angrenzenden Differenzierungsräumen, gemütliche Mensen und moderne Arbeitsplätze für Lehrkräfte schaffen optimale Bedingungen für Schüler*innen. Diese Verbesserungen sind entscheidend, um die Bildungsergebnisse in PISA und dem IQB-Bildungstrend nachhaltig zu steigern. Noch wichtiger ist, dass sich alle Beteiligten in den Schulgebäuden wohlfühlen.
Neue oder modernisierte Schulgebäude braucht es in den meisten Kommunen Schleswig-Holsteins. Dort trifft der Wunsch auf die Haushaltslage, auf steigende Baukosten, auf Personalmangel in den kommunalen Ämtern, die den Schulbau planen und auf Personalmangel im Handwerk, das die Schulen baut. Der Schulbau steht vor Herausforderungen, die wir gemeinsam mit den Kommunen bewältigen müssen.
Die Mehrkosten für die Rückkehr zu G9 werden selbstverständlich übernommen, das haben wir im Parlament mehrfach bekräftigt. Schulen können die Mehrkosten bis Ende Februar voranmelden. Damit weiß die Landesregierung, mit welchen Kosten sie rechnen kann.
Um Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu gewährleisten, bedarf es großer Investitionen in die Räumlichkeiten der Grundschulen. Von guten Ganztagsschulen profitieren am Ende alle, dieser Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist ein großer gesellschaftlicher Fortschritt. Der Weg zum hochwertigen Ganztagsangebot, wie ich es mir für Kinder wünsche, ist dabei lang und wir müssen kontinuierlich investieren.
Es gilt das gesprochene Wort!
Kiel, 14.12.2023