Jedes Kind hat das Recht auf eine hochwertige Bildung
TOP 28 + 43 – Inklusion an unseren Schulen weiter stärken; Inklusion an Schulen – Bericht in der 20. Legislaturperiode
Dazu sagt der bildungspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Malte Krüger:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihren Bericht, Frau Ministerin. Inklusion ist mehr als ein politischer Kampfbegriff. Inklusion ist ein grundlegendes Menschenrecht. Jedes Kind, unabhängig von seinen individuellen Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen, hat das Recht auf eine hochwertige Bildung und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Es ist unsere Verantwortung, sicherzustellen, dass dieses Recht für jedes Kind in Schleswig-Holstein Realität wird.
Das Thema Inklusion ist eins, über das wir in der Koalition viel diskutieren und auch manchmal lange verhandeln, um zu einem Kompromiss zu kommen. Aber die Mühe lohnt sich, denn wir wollen Schleswig-Holstein bei der Inklusion weiterbringen.
Uns Grünen war und ist es wichtig, weiter entschlossen auf das Ziel der inklusiven Schule hinzuarbeiten, wie es in der UN-Behindertenrechtskonvention verankert ist. Uns ist gleichzeitig klar, dass wir für gute Inklusion in der Qualität noch besser werden müssen.
Schleswig-Holstein ist immer noch an der Spitze bei der Inklusionsquote in Deutschland. Aber es stellt uns Grüne nicht zufrieden, dass die Exklusionsquote, also die Zahl der Schüler*innen, die Förderzenten besuchen, steigt und die Zahl der inklusiv beschulten Schüler*innen sinkt.
Wir Grüne setzen uns dafür ein, dass eine objektive und differenzierte Feststellungsdiagnostik flächendeckend implementiert wird. Dies ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Kinder mit individuellem Förderbedarf frühzeitig erkannt und angemessen unterstützt werden.
Darüber hinaus soll an allgemeinbildenden Schulen im Rahmen der Experimentierklausel den Schulleitungen ermöglicht werden, Koordinationsstellen für pädagogische und schulorganisatorische Aufgaben mit dem Schwerpunkt Inklusion auszuschreiben, auf die sich dann Sonderpädagog*innen bewerben können. Dies ist ein Wunsch von Schulen gewesen, die damit Inklusion konkret vor Ort besser organisieren können.
Die Zusammenführung von Schulassistenz und Schulbegleitung zu Poollösungen ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, um sicherzustellen, dass alle Schüler*innen gleichermaßen Zugang zu Unterstützung erhalten.
Auch die Stärkung der Multiprofessionalität durch regionale Fortbildungsangebote ist von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass Lehrkräfte und unterstützendes Personal über die notwendigen Kompetenzen verfügen, um die Vielfalt der Schüler*innen bestmöglich zu fördern.
Die Unterstützung inklusiver Angebote in der Ganztagsbetreuung sind weitere wichtige Schritte auf unserem Weg zu einer inklusiven Bildungslandschaft. Darüber hinaus ist es entscheidend, dass Lehrkräfte über die notwendigen Fähigkeiten verfügen, um digitale Medien für zusätzliche Teilhabemöglichkeiten einzusetzen. Durch Qualifizierung und Professionalisierung können wir sicherstellen, dass alle Schüler*innen die bestmögliche Bildung erhalten.
Die enge Vernetzung der Beratungsangebote im Bereich „Berufliche Rehabilitation“ ist ein weiterer wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleiche Chancen auf eine berufliche Qualifizierung haben.
Und schließlich ist die Stärkung der Elternmitwirkung an unseren Schulen von entscheidender Bedeutung. Eltern spielen eine wichtige Rolle bei der Gestaltung einer inklusiven Bildungslandschaft. Es ist wichtig, dass ihre Stimmen gehört werden.
Eine gute Kombination aus Personalausstattung durch die Förderzentren und dem Ziel der Inklusion bringen wir im Modell der Campusklassen zusammen. Was sind Campusklassen? Das werde ich oft gefragt, dazu möchte ich die Antwort des Bildungsministeriums auf die Kleine Anfrage von Martin Habersaat zitieren: „Aktuell lernen in Campusklassen in der Regel Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in einer Lerngruppe an der allgemein bildenden oder berufsbildenden Schule unter Begleitung einer zuständigen Lehrkraft des Förderzentrums in ausgewählten Fächern gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern der allgemein bildenden oder berufsbildenden Schule.“
Und hier muss ich wirklich sagen, dass ich mich über den SPD/SSW Antrag geärgert habe. Wir haben konkrete Punkte vorgestellt, die wir verbessern wollen. In ihrem Alternativantrag ist davon höchstens im dritten Punkt etwas zu finden und das auch eher allgemein.
Vielen Dank!
Kiel der 23.2.2024
Es gilt das gesprochene Wort!