Wir wollen Studierende, die keine finanziellen Spielräume haben, mit dem Verwaltungskostenbeitrag nicht allein lassen.
Pressemitteilung vom 22. September 2025
Die Landtagsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben sich darauf geeinigt, mit einem Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf 2026 das Studentenwerk Schleswig-Holstein verstärkt in die Lage zu versetzen, studentische Härtefälle abzumildern. Ein Teil der höheren Mittel für das Studentenwerk soll dafür zweckgebunden werden, um die finanzielle Belastung durch die Verwaltungskostenbeiträge abzumildern. Durch die höheren Mittel soll das Studentenwerk in die Lage versetzt werden, bedürftigen Studierenden nach eigener Prüfung direkt Zuschüsse zu geben.
Dazu sagt der bildungspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Malte Krüger:
„Wir nehmen die Sorgen und Ängste der Studierenden ernst. Durch die aufgrund der Haushaltslage notwendig gewordene Einführung der Verwaltungskostenbeiträge in ganz Schleswig-Holstein wird die finanzielle Belastung von Studierenden erhöht. Wir wollen jedoch Studierende, die keine finanziellen Spielräume haben, mit dieser Belastung nicht allein lassen. Deshalb haben wir uns entschieden, die Möglichkeit einer Härtefallregelung über das Studentenwerk auf den Weg zu bringen. Damit werden bedürftige Studierende entlastet.“
Dazu sagt die hochschulpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Wiebke Zweig:
„Wir haben die Sorgen und Nöte unserer Studierenden im Blick. Daher ist es uns ein gemeinsames Anliegen für Studierende in besonderen Lagen einen Ausgleichsmechanismus zu schaffen – und dies vor allem mit einer bürokratiearmen, pragmatischen Lösung.“