Zur heutigen Landtagsdebatte zu TOP 16 – „Mündlicher Bericht: Ein Jahr Experimentierklausel in Schleswig-Holstein“ sagt der bildungspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Malte Krüger:
An vielen Schulen im Land wird gerade experimentiert. Das Bildungsministerium hatte dazu aufgerufen, im Rahmen der Experimentierklausel Anfang des Jahres Ideen einzureichen. Über 200 Schulentwicklungsprojekte wurden eingereicht. Von der Experimentierklausel erhoffe ich mir Innovationen für die Schulentwicklung. Ein Beispiel ist die Einführung einer Koordinationsstelle für Inklusion an einer Regelschule. Eine Förderschullehrkraft wird nun Teil des Schulleitungsteams und zeigt, dass multiprofessionelle Teams auf allen Ebenen wichtig für die Schulentwicklung sind. Damit wird Inklusion nicht nur in den Alltag der Schule integriert, sondern auch organisatorisch auf eine neue Ebene gehoben.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Schulentwicklungsprojekte. Einige Gymnasien setzen auf modularen Mathematikunterricht, während andere auf projektorientiertes Lernen setzen, das den individuellen Interessen der Schüler*innen Rechnung trägt. Eine Erkenntnis aus der Experimentierklausel ist aber auch: Viele Experimente sind nach dem Schulgesetz schon heute problemlos möglich und brauchen nicht die Genehmigung des Ministeriums. Schulen haben schon jetzt die Freiheit, neue Lernformate wie Projektarbeitsphasen und längere Lesezeiten zu schaffen. Dazu möchten wir alle Schulen auch ermutigen.
Kiel, 18.10.2024