Zur heutigen (21.03.2024) Landtagsdebatte zu TOP 6 – Änderung des Schulgesetzes sagt der bildungspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Malte Krüger:
Verglichen mit den großen Schulgesetz-Novellen in der Vergangenheit sind die aktuellen Änderungen klein. Am meisten Kritik hat die Reform der Schulleiter*innenauswahl ausgelöst, dabei schlägt schon jetzt der Schulleiter*innenwahlausschuss, anders als der Name vermuten lässt, nach SchulG § 39 lediglich „zur Ernennung vor“.
Diesem Vorschlag folgt das Ministerium zwar in der Regel, aber auch nicht immer. Es handelt sich schon jetzt nicht um eine demokratische Wahl im Sinne des Art. 20 GG und folglich auch nicht um einen skandalösen „Demokratieabbau“, wie einige Oppositionspolitiker*innen meinen.
Wir sehen grundsätzlich Reformbedarf bei der Schulleiter*innenauswahl und haben diesen auch so im Koalitionsvertrag vereinbart. Wir nehmen aber auch die Kritik an dem Vorschlag des Ministeriums ernst. Ob es bei dem Vorschlag des Ministeriums bleiben wird, werden wir nach der Ausschussanhörung entscheiden.
Insgesamt lenkt die Debatte um die Reform des Schulleiter*innenwahlausschusses von den wirklich guten Neuerungen ab, die mit dem Schulgesetz kommen. So wird zum Beispiel der Einsatz gegen Antisemitismus, Rassismus und jede andere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule aufgenommen und die Beteiligungsrechte von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und deren Eltern werden gestärkt.